- Anzeige - - Anzeige -
Newsletter


Vergleiche
Portfolio
Krankenversicherung
Treue hat ihre Grenzen! Jetzt untreu werden!

powered by

Bookmark
Feedback
 Pressemitteilungen, Produktnews und Aktionen
Patientenverfügung: So sorge ich für den Moment eigener Entscheidungsunfähigkeit vor

25.06.2009
AdvoCard Rechtsschutzversicherung
Erfahren Sie mehr...

Das neue Gesetz stärkt die Rechte von Patienten - entscheidend ist aber die richtige Formulierung der Verfügung

Acht Millionen Deutsche haben bereits eine Patientenverfügung verfasst. Darin entscheiden sie selbst darüber, welche medizinischen Maßnahmen an Ihnen vorgenommen werden dürfen, wenn sie durch Unfall oder Krankheit in eine Situation geraten, in der sie sich selbst nicht mehr äußern können. Ob ein solches Dokument verbindlich ist, war bisher aber umstritten.

Das am 1. September in Kraft tretende Gesetz legt jetzt erstmals fest, dass das Selbstbestimmungsrecht jedes Patienten auch dann Vorrang hat, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen mitzuteilen. Voraussetzung dafür: Eine hinreichende Patientenverfügung, die Angehörigen und Ärzten möglichst konkrete Handlungsanweisungen gibt. Der Hamburger Rechtsschutzversicherer Advocard fasst zusammen, was beim Formulieren einer Patientenverfügung zu beachten ist:

Eine wirksame und taugliche Patientenverfügung muss immer von einem Volljährigen in schriftlicher Form verfasst sein. Nach dem neuen Gesetz sollte die Patientenverfügung außerdem Entscheidungen für die tatsächlich anfallende Behandlungssituation beinhalten. Die Advocard Rechtsschutzversicherung empfiehlt daher eine Beratung durch einen Arzt oder eine andere fachkundige Person. Anja-Mareen Knoop, Rechtsexpertin des Hamburger Rechtsschutzversicherers Advocard, erklärt warum: "Damit sich der Patient ganz sicher sein kann, dass der Arzt in seinem Sinne handelt, darf die Verfügung keine zu allgemeinen Aussagen enthalten. Stattdessen sollten anhand von Beispielen konkrete Behandlungssituationen geschildert werden, für die die Verfügung gelten soll. Dies können Fälle wie Koma, Organversagen oder bleibende Hirnschäden sein. Damit erhält der Patientenwille eine Verbindlichkeit für den behandelnden Arzt."

Vorsorge - in jedem Alter wichtig

Vor dem Verfassen einer Patientenverfügung sollte ein ausführliches Beratungsgespräch mit dem Hausarzt stehen. Er kann zusammen mit dem Patienten die häufigsten Behandlungsszenarien erörtern und dafür individuelle Maßnahmen vorschlagen. Um eine rechtlich wirksame Regelung zu haben, sollte die Verfügung anschließend gemeinsam mit einem Fachanwalt formuliert werden - am besten frühzeitig, nämlich bereits dann, wenn es einem noch gut geht und ein möglicher Ernstfall unvorstellbar erscheint. Das sieht auch Advocard-Expertin Anja-Mareen Knoop so: "Die Patientenverfügung ist keinesfalls nur für Senioren gedacht. Jeder Volljährige sollte sich rechtzeitig beraten lassen und individuell vorsorgen. Deshalb erstattet die Advocard Rechtsschutzversicherung im Rahmen ihrer Bedingungen für alle Versicherten im Privatrechtsschutz-Tarif Kosten für anwaltliche Erstberatungen und Formulierung der Patientenverfügung."

Mehr zum Thema...

09.06.2009 - 

Wie weit darf die Urlaubslaune gehen?


Das Finanzportal Versicherer-Test hat den Themenschwerpunkt Versicherer und Versicherungen. Hier finden Sie aktuelle Informationen und ausführliche Portraits zu den wichtigsten Versicherern. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, die präsentierten Anbieter von Versicherungsleistungen im Unternehmensvergleich gegenüberzustellen.
Sämtliche Inhalte dieser Website werden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und formuliert. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit dieser Informationen gegeben werden. Eine Haftung der Ernsting.com Publications GmbH GmbH für eventuelle Vermögensschäden aus Investitionsentscheidungen auf Basis von Inhalten dieser Website ist kategorisch ausgeschlossen.
© Ernsting.com Publications GmbH - Februar 2012 - Impressum - Rechtlicher Hinweis